BEW · BAFA · KfW

Förderungen für Wärmenetze

Bis zu 40 % der Investitionskosten lassen sich über staatliche Förderprogramme finanzieren. Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren – von der Machbarkeitsstudie bis zum Verwendungsnachweis.

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Förderprogramme

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

BEW
Bundesförderung effiziente Wärmenetze
bis 40 % Investitionszuschuss

Das BMWK-Programm fördert Neubau, Erweiterung und Transformation von Wärmenetzen sowie erneuerbare Wärmeeinspeiser. Fördervoraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie (MS 1) und ein Transformationsplan.

  • Machbarkeitsstudie nach BEW-Anforderungen
  • Anteil erneuerbare Wärme ≥ 75 % bis 2045
  • Vorantrag vor Maßnahmenbeginn
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bis 35 % Investitionszuschuss

BAFA-Förderung für Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien: Biomasse-Heizkessel, Wärmepumpen, Solarthermie. Relevant für die Wärmeerzeugung im Netz.

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
  • Anlagen müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen
  • Kombination mit BEW möglich
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
günstige Darlehen + Tilgungszuschüsse

KfW-Energieeffizienzprogramm und KfW 270 (Erneuerbare Energien) bieten zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Wärmenetz-Investitionen.

  • Antrag über Hausbank vor Baubeginn
  • Energetisches Konzept erforderlich
  • Kombination mit BEW-Zuschuss möglich

Was wir bei der Förderbeantragung übernehmen

  • Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1)
    Die BEW-konforme Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für den Förderantrag. Wir erstellen sie nach den Vorgaben des BMWK und des BAFA.
  • Transformationsplan
    Für bestehende Wärmenetze ist ein Transformationsplan mit Roadmap zur dekarbonisierten Wärmeversorgung erforderlich.
  • Antragstellung
    Wir stellen die BEW-, BAFA- und KfW-Anträge für Sie – rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn, damit kein Förderanspruch verloren geht.
  • Begleitung im Förderprozess
    Kommunikation mit BAFA, Prüfung von Rückfragen, Nachreichung von Unterlagen und Koordination mit dem Projektträger.
  • Verwendungsnachweis
    Nach Projektabschluss begleiten wir die Erstellung des Verwendungsnachweises für die Auszahlung der Fördermittel.

Wichtig: Antrag vor Baubeginn

Für alle Förderprogramme gilt: der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Sprechen Sie uns früh an.

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Häufige Fragen zu Wärmenetz-Förderungen

Was ist die BEW und wer kann sie beantragen?

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für Wärmenetz-Investitionen in Deutschland. Antragsberechtigt sind Wärmenetzbetreiber, Kommunen, Stadtwerke, Energiegenossenschaften und private Unternehmen, die ein Wärmenetz betreiben oder aufbauen. Die BEW fördert Neubau, Erweiterung und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Förderfähig sind Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, Geothermie), Wärmespeicher und Rohrleitungsinfrastruktur. Der Zuschuss beträgt je nach Modul und Technologie 15–40 % der förderfähigen Investitionskosten. Voraussetzung ist ein Transformationsplan, der den schrittweisen Weg zu 75 % erneuerbarer Wärme bis 2030 aufzeigt.

Können BEW und KfW kombiniert werden?

Ja, BEW und KfW-Darlehen (z. B. KfW 270 Erneuerbare Energien oder KfW 358/359 Wärmenetze 4.0) lassen sich grundsätzlich kombinieren. Wichtig: Die Summe aller Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Kumulierungsverbot). In der Praxis bedeutet das: Ein BEW-Zuschuss von 30 % reduziert die Bemessungsgrundlage für den KfW-Kredit entsprechend. Der tatsächliche Hebel hängt vom Zinsniveau und der Projektstruktur ab. Wir kalkulieren die optimale Förderkombination für Ihr konkretes Projekt und erstellen eine Übersicht der voraussichtlichen Fördersummen.

Wie lange dauert ein BEW-Antragsverfahren?

Erfahrungsgemäß dauert es 3–6 Monate vom vollständigen Antrag bis zur Bewilligung durch das BAFA. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein abgeschlossener Transformationsplan (bei Bestandsnetzen) oder eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Richtlinien (bei Neubauprojekten). Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Monate vor geplantem Baubeginn einzureichen. Wichtig: Mit dem Bau darf erst nach Bewilligung oder nach einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden. Wir übernehmen die Antragsvorbereitung und Abstimmung mit dem BAFA vollständig.

Was kostet die Unterstützung durch Energie Ziegler beim Förderantrag?

Die Kosten für Machbarkeitsstudie, Transformationsplan und Förderbeantragung werden in der Regel vollständig über BEW Modul 1 (Systemdienstleistungen) gefördert – mit einer Förderquote von bis zu 50 % der Planungskosten. Das bedeutet: Von einem Planungshonorar von z. B. 30.000 € trägt der Staat bis zu 15.000 €. In den meisten Fällen ist die Förderberatung und Antragstellung bei uns damit weitgehend kostenneutral – oder deutlich günstiger als eine reine Eigenfinanzierung der Planung. Fragen Sie uns nach einem konkreten Angebot.

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Wir prüfen kostenlos, welche Förderprogramme für Ihr Projekt in Frage kommen und wie viel Förderung Sie sichern können.