Kommunale Wärmeplanung & Wärmenetz – aus einer Hand
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle bayerischen Gemeinden zur kommunalen Wärmeplanung – umgesetzt durch die bayerische AVEn seit Januar 2025. Wir begleiten Kommunen vom Wärmeplan über Förderung und Bau bis zum KI-gesteuerten Betrieb des Wärmenetzes.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem eine Gemeinde ermittelt, wie ihre Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Sie analysiert den heutigen Wärmebedarf, die vorhandene Infrastruktur und lokale Potenziale – Biomasse, Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme – und weist anschließend für jedes Versorgungsgebiet die voraussichtlich wirtschaftlichste Versorgungsart aus: ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme), eine dezentrale Lösung oder ein Wasserstoffnetz.
Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 bundesweit in Kraft getreten ist. In Bayern wurde das WPG durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) umgesetzt, die am 2. Januar 2025 in Kraft trat. Vollzugsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG).
Wichtig: Der Wärmeplan ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Er begründet keinen automatischen Anschlusszwang. Ein Benutzungszwang kann ausschließlich durch die Kommune selbst festgesetzt werden.
Fristen und Pflichten in Bayern
Das WPG gilt für alle Gemeinden – unabhängig von der Einwohnerzahl. Bayern setzt dies über die AVEn um.
30.06.2026
Große Städte (> 100.000 EW)
Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis Mitte 2026 beschlossen und beim LMG gemeldet haben.
30.06.2028
Alle anderen Gemeinden
Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit. Für kleine Kommunen sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.
LMG-Meldung
Nach Beschluss des Wärmeplans: Anzeige beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) innerhalb von 3 Monaten.
Digitale Einreichung
Einreichung über den digitalen Antragsmanager des LMG – Authentifizierung per ELSTER-Unternehmenskonto der Gemeinde.
Fortschreibung
Ab 2030 ist eine Aktualisierung des Wärmeplans alle fünf Jahre erforderlich, um den Fortschritt zu dokumentieren.
Bayern fördert die Wärmeplanerstellung mit rund 79 Mio. Euro
Der Freistaat Bayern erstattet Gemeinden die Kosten der kommunalen Wärmeplanerstellung bis 2028 – in zwei Tranchen: eine Startrate zu Beginn und eine Schlussrate nach Einreichung des Plans beim LMG. Die Förderung gilt unabhängig von der Gemeindegröße und ist von der BEW-Förderung für den Netzaufbau getrennt.
Die kommunale Wärmeplanung in 8 Schritten
Das WPG schreibt einen strukturierten Planungsprozess vor. Wir unterstützen Ihre Gemeinde in allen Phasen.
Vorbereitung
Aufbau interner Strukturen, Beauftragung externer Fachplaner, Sammlung vorhandener Daten (Kataster, Leitungsnetze, Heizanlagen-Register).
Eignungsprüfung
Für kleine Gemeinden prüft das vereinfachte Verfahren, ob eine vollständige oder eine verkürzte Wärmeplanung ausreicht.
Bestandsanalyse
Erhebung von Wärmebedarf, Heizsystemen und Energieträgern – gebäudescharf oder zensusbasiert. Grundlage für alle weiteren Schritte.
Potenzialanalyse
Bewertung lokaler erneuerbarer Wärmequellen: Abwärme, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme, Abwasserwärme.
Zielszenario-Entwicklung
Vergleich verschiedener Versorgungsszenarien für das Zieljahr 2045 – nach Kosten, CO₂-Emissionen und Versorgungssicherheit.
Gebietseinteilung
Zuweisung jedes Versorgungsgebiets zu einer von vier Kategorien: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung oder Prüfgebiet.
Wärmeversorgungsart 2045
Festlegung der angestrebten Wärmeversorgungsart für jedes Gebiet – basis für die kommunale Bauleitplanung und Bürgerkommunikation.
Umsetzungsstrategie
Maßnahmenkatalog mit konkreten Projekten, Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Hinweisen auf Förderprogramme (BEW, BAFA, KfW).
Die vier Gebietskategorien des Wärmeplans
Der Wärmeplan weist jedes Gebiet einer Kategorie zu. Für Wärmenetzgebiete kommt Energie Ziegler als Umsetzungspartner ins Spiel.
Wärmenetzgebiet
Gebiete, in denen der Aufbau oder Ausbau eines Nah- oder Fernwärmenetzes als wirtschaftlichste klimaneutrale Versorgungsform ausgewiesen wird. Typisch: verdichtete Wohngebiete, Gewerbegebiete, Quartiere mit hoher Wärmedichte.
→ Wir übernehmen Planung, Bau, Betrieb und Abrechnung
Dezentrale Wärmeversorgung
Gebiete, in denen individuelle Lösungen je Gebäude wirtschaftlicher sind als ein Netz – z. B. Wärmepumpen, dezentrale Holzheizungen oder Solarthermie für Einzelobjekte.
Wasserstoffnetzgebiet
Gebiete, die perspektivisch über ein Wasserstoffnetz versorgt werden sollen – heute meist auf bestehende Gasnetze angewiesen, deren Umwidmung geplant ist.
Prüfgebiet
Gebiete, für die noch kein ausreichend belastbares Ergebnis vorliegt. Hier besteht weiterer Untersuchungsbedarf, bevor eine Versorgungsart festgelegt wird.
Vom Wärmeplan zum fertigen Wärmenetz
Weist der kommunale Wärmeplan ein Gebiet als Wärmenetzgebiet aus, beginnt die eigentliche Umsetzung. Energie Ziegler deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Machbarkeitsstudie bis zum laufenden KI-gesteuerten Betrieb:
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1
Planung & Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1)
Wärmebedarfsanalyse, GIS-gestützte Trassenplanung, Wärmequellenkonzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung – Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und bis zu 50 % förderfähig über BEW Modul 1.
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2
Förderung sichern (BEW Modul 2, KfW, BAFA)
BEW, KfW und BAFA optimal kombinieren – bis zu 40 % Investitionszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Wir übernehmen Antragstellung, Nachweisführung und BAFA-Abstimmung vollständig.
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3
Tiefbau, Rohrleitungsverlegung nach AGFW FW 401, Übergabestationen und Inbetriebnahme – auf Wunsch synergetisch mit Glasfaser für bis zu 60 % Tiefbaukostenersparnis.
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4
KI-gesteuerter Betrieb, Abrechnung & Kundenpflege
Als Betreiber des ersten KI-gesteuerten Wärmenetzes Deutschlands betreiben, warten und rechnen wir das Netz dauerhaft ab – inkl. Kunden-App und 24/7-Überwachung.
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Ist die kommunale Wärmeplanung für jede bayerische Gemeinde Pflicht?
Was kostet die kommunale Wärmeplanung die Gemeinde?
Muss die Gemeinde die Wärmeplanung selbst erstellen?
Lohnt sich ein Wärmenetz auch für kleine Gemeinden?
Wie hängen Wärmeplan, BEW-Förderung und Netzaufbau zusammen?
Entsteht durch den Wärmeplan ein Anschlusszwang für Gebäudeeigentümer?
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