Für Kommunen & Gemeinden in Bayern

Kommunale Wärmeplanung & Wärmenetz – aus einer Hand

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle bayerischen Gemeinden zur kommunalen Wärmeplanung – umgesetzt durch die bayerische AVEn seit Januar 2025. Wir begleiten Kommunen vom Wärmeplan über Förderung und Bau bis zum KI-gesteuerten Betrieb des Wärmenetzes.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem eine Gemeinde ermittelt, wie ihre Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Sie analysiert den heutigen Wärmebedarf, die vorhandene Infrastruktur und lokale Potenziale – Biomasse, Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme – und weist anschließend für jedes Versorgungsgebiet die voraussichtlich wirtschaftlichste Versorgungsart aus: ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme), eine dezentrale Lösung oder ein Wasserstoffnetz.

Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 bundesweit in Kraft getreten ist. In Bayern wurde das WPG durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) umgesetzt, die am 2. Januar 2025 in Kraft trat. Vollzugsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG).

Wichtig: Der Wärmeplan ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Er begründet keinen automatischen Anschlusszwang. Ein Benutzungszwang kann ausschließlich durch die Kommune selbst festgesetzt werden.

Fristen und Pflichten in Bayern

Das WPG gilt für alle Gemeinden – unabhängig von der Einwohnerzahl. Bayern setzt dies über die AVEn um.

30.06.2026

Große Städte (> 100.000 EW)

Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis Mitte 2026 beschlossen und beim LMG gemeldet haben.

30.06.2028

Alle anderen Gemeinden

Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit. Für kleine Kommunen sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.

1

LMG-Meldung

Nach Beschluss des Wärmeplans: Anzeige beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) innerhalb von 3 Monaten.

2

Digitale Einreichung

Einreichung über den digitalen Antragsmanager des LMG – Authentifizierung per ELSTER-Unternehmenskonto der Gemeinde.

3

Fortschreibung

Ab 2030 ist eine Aktualisierung des Wärmeplans alle fünf Jahre erforderlich, um den Fortschritt zu dokumentieren.

Bayern fördert die Wärmeplanerstellung mit rund 79 Mio. Euro

Der Freistaat Bayern erstattet Gemeinden die Kosten der kommunalen Wärmeplanerstellung bis 2028 – in zwei Tranchen: eine Startrate zu Beginn und eine Schlussrate nach Einreichung des Plans beim LMG. Die Förderung gilt unabhängig von der Gemeindegröße und ist von der BEW-Förderung für den Netzaufbau getrennt.

WPG-Prozess

Die kommunale Wärmeplanung in 8 Schritten

Das WPG schreibt einen strukturierten Planungsprozess vor. Wir unterstützen Ihre Gemeinde in allen Phasen.

01

Vorbereitung

Aufbau interner Strukturen, Beauftragung externer Fachplaner, Sammlung vorhandener Daten (Kataster, Leitungsnetze, Heizanlagen-Register).

02

Eignungsprüfung

Für kleine Gemeinden prüft das vereinfachte Verfahren, ob eine vollständige oder eine verkürzte Wärmeplanung ausreicht.

03

Bestandsanalyse

Erhebung von Wärmebedarf, Heizsystemen und Energieträgern – gebäudescharf oder zensusbasiert. Grundlage für alle weiteren Schritte.

04

Potenzialanalyse

Bewertung lokaler erneuerbarer Wärmequellen: Abwärme, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme, Abwasserwärme.

05

Zielszenario-Entwicklung

Vergleich verschiedener Versorgungsszenarien für das Zieljahr 2045 – nach Kosten, CO₂-Emissionen und Versorgungssicherheit.

06

Gebietseinteilung

Zuweisung jedes Versorgungsgebiets zu einer von vier Kategorien: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung oder Prüfgebiet.

07

Wärmeversorgungsart 2045

Festlegung der angestrebten Wärmeversorgungsart für jedes Gebiet – basis für die kommunale Bauleitplanung und Bürgerkommunikation.

08

Umsetzungsstrategie

Maßnahmenkatalog mit konkreten Projekten, Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Hinweisen auf Förderprogramme (BEW, BAFA, KfW).

Die vier Gebietskategorien des Wärmeplans

Der Wärmeplan weist jedes Gebiet einer Kategorie zu. Für Wärmenetzgebiete kommt Energie Ziegler als Umsetzungspartner ins Spiel.

Wärmenetzgebiet

Gebiete, in denen der Aufbau oder Ausbau eines Nah- oder Fernwärmenetzes als wirtschaftlichste klimaneutrale Versorgungsform ausgewiesen wird. Typisch: verdichtete Wohngebiete, Gewerbegebiete, Quartiere mit hoher Wärmedichte.

→ Wir übernehmen Planung, Bau, Betrieb und Abrechnung

Dezentrale Wärmeversorgung

Gebiete, in denen individuelle Lösungen je Gebäude wirtschaftlicher sind als ein Netz – z. B. Wärmepumpen, dezentrale Holzheizungen oder Solarthermie für Einzelobjekte.

Wasserstoffnetzgebiet

Gebiete, die perspektivisch über ein Wasserstoffnetz versorgt werden sollen – heute meist auf bestehende Gasnetze angewiesen, deren Umwidmung geplant ist.

Prüfgebiet

Gebiete, für die noch kein ausreichend belastbares Ergebnis vorliegt. Hier besteht weiterer Untersuchungsbedarf, bevor eine Versorgungsart festgelegt wird.

Kein automatischer Anschlusszwang: Die Ausweisung als Wärmenetzgebiet begründet keine Pflicht zum Anschluss. Ein Benutzungszwang kann nur durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt werden – nicht durch den Wärmeplan oder den Netzbetreiber.

Vom Wärmeplan zum fertigen Wärmenetz

Weist der kommunale Wärmeplan ein Gebiet als Wärmenetzgebiet aus, beginnt die eigentliche Umsetzung. Energie Ziegler deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Machbarkeitsstudie bis zum laufenden KI-gesteuerten Betrieb:

  1. 1

    Planung & Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1)

    Wärmebedarfsanalyse, GIS-gestützte Trassenplanung, Wärmequellenkonzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung – Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und bis zu 50 % förderfähig über BEW Modul 1.

  2. 2

    Förderung sichern (BEW Modul 2, KfW, BAFA)

    BEW, KfW und BAFA optimal kombinieren – bis zu 40 % Investitionszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Wir übernehmen Antragstellung, Nachweisführung und BAFA-Abstimmung vollständig.

  3. 3

    Bau des Wärmenetzes

    Tiefbau, Rohrleitungsverlegung nach AGFW FW 401, Übergabestationen und Inbetriebnahme – auf Wunsch synergetisch mit Glasfaser für bis zu 60 % Tiefbaukostenersparnis.

  4. 4

    KI-gesteuerter Betrieb, Abrechnung & Kundenpflege

    Als Betreiber des ersten KI-gesteuerten Wärmenetzes Deutschlands betreiben, warten und rechnen wir das Netz dauerhaft ab – inkl. Kunden-App und 24/7-Überwachung.

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Ist die kommunale Wärmeplanung für jede bayerische Gemeinde Pflicht?

Ja. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Bundesländer, flächendeckend für eine kommunale Wärmeplanung zu sorgen. In Bayern ist die Umsetzung durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) vom 2. Januar 2025 geregelt. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorlegen; alle anderen bis 30. Juni 2028. Für kleine Kommunen sind vereinfachte Verfahren vorgesehen. Der fertige Plan muss innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) angezeigt werden.

Was kostet die kommunale Wärmeplanung die Gemeinde?

In Bayern trägt der Freistaat die Kosten der Wärmeplanerstellung weitgehend: Rund 79 Mio. Euro stehen bis 2028 bereit, ausgezahlt in zwei Tranchen – eine Startrate zu Beginn und eine Schlussrate nach Einreichung des Plans beim LMG. Die Kosten für externe Fachplaner (Machbarkeitsstudien, GIS-Analysen) sind über diese Landesförderung abgedeckt oder zusätzlich über die BEW Modul 1 mit bis zu 50 % förderfähig. Für die Gemeinde bleibt in der Regel ein planbarer, überschaubarer Eigenanteil.

Muss die Gemeinde die Wärmeplanung selbst erstellen?

Nein. Die Gemeinde trägt die planungsrechtliche Verantwortung, kann aber externe Fachplaner, Energieberater oder lokale Versorger wie Energie Ziegler beauftragen. Typisch ist die Trennung: Die Gemeinde beauftragt einen Planer für den übergeordneten Wärmeplan (strategische Fachplanung), und im Anschluss beauftragt sie einen Umsetzungspartner für konkrete Wärmenetzprojekte in ausgewiesenen Wärmenetzgebieten. Wir können Ihnen auch für den Planungsschritt Kontakte zu geeigneten Planungsbüros vermitteln.

Lohnt sich ein Wärmenetz auch für kleine Gemeinden?

Häufig ja – auch bei niedriger Wärmedichte. Entscheidend sind weniger die Quadratmeter als die Kombination aus Anschlussquote, verfügbaren lokalen Wärmequellen (Biomasse, Abwärme, Biogasanlage) und Trägermodell. Unser kleinstes Netz in Neuselingsbach (900 m, 10 Anschlüsse) zeigt, dass selbst überschaubare Projekte wirtschaftlich betrieben werden können – mit KI-Steuerung und 10–20 % Brennstoffeinsparung gegenüber konventioneller Regelung. Die BEW-Förderung (bis 40 %) senkt die Investitionslast erheblich. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Gemeinde geeignet ist.

Wie hängen Wärmeplan, BEW-Förderung und Netzaufbau zusammen?

Der kommunale Wärmeplan liefert die strategische Grundlage. Weist er ein Gebiet als Wärmenetzgebiet aus, kann direkt mit der Netzplanung begonnen werden. BEW Modul 1 fördert die Machbarkeitsstudie und den Transformationsplan mit bis zu 50 % der Planungskosten. BEW Modul 2 fördert anschließend die Investition in Wärmeerzeugung, Wärmespeicher und Rohrleitungsbau mit bis zu 40 %. Beide Module können aufeinander aufbauend beantragt werden. Wir übernehmen die gesamte Antragsvorbereitung, BAFA-Abstimmung und Nachweisführung.

Entsteht durch den Wärmeplan ein Anschlusszwang für Gebäudeeigentümer?

Nein. Der kommunale Wärmeplan ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetzgebiet begründet weder einen Anschluss- noch einen Benutzungszwang. Ein solcher Benutzungszwang kann ausschließlich durch die Kommune per Gemeinderatsbeschluss und kommunale Satzung festgesetzt werden – nicht durch den Wärmeplan und auch nicht durch den Netzbetreiber. Der Wärmeplan schafft Planungssicherheit: Gebäudeeigentümer und Investoren wissen frühzeitig, ob ein Wärmenetz kommen wird oder ob sie auf eine dezentrale Lösung setzen sollten.

Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde?

Wir prüfen kostenlos, ob und wie sich ein Wärmenetz für Ihre Kommune rechnet – und welche Förderung möglich ist.

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